Vermögensschaden-Versicherung
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung wird oft auch Berufshaftpflichtversicherung genannt.
Sie bietet Schutz vor Vermögensschäden, die durch Fehler, Fahrlässigkeit oder Unterlassung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen können.
Wer benötigt eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung?
Unternehmer, die in beratender oder verwaltender Funktion für ihre Kunden tätig sind, tragen oft das höchste Risiko für potenzielle Vermögensschäden. Daher ist es für folgende Berufsfelder in diesen Bereichen besonders wichtig oder sogar verpflichtend, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen:
- Beratung (Versicherungsmakler)
- Prüfung (Wirtschaftsprüfer )
- Verwaltung (Datenschutzbeauftragte)
- Aufsichtsführung (Geschäftsführung)
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Was und welche Arbeitskraft ist versichert?
Was?
Die Versicherung deckt Schadenersatzansprüche Dritter ab, die sich aus Vermögensschäden ergeben. Das heißt, wenn durch einen Fehler oder eine Unterlassung des Versicherungsnehmers einem Dritten ein finanzieller Schaden entsteht, übernimmt die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung die Kosten für die Schadenersatzforderung sowie eventuelle Gerichts- und Anwaltskosten.
Mitversicherte Personen
Wenn der Geschäftsführer für dein Unternehmen eine Vermögenshaftpflichtversicherung abschließt, sind folgende Personen mitversichert:
- Festangestellte
- Praktikanten
- Werkstudenten
- externe Hilfskräfte
- angestellte Reinigungskräfte