Produkthaftpflicht

InsureQ Produkt-Haftpflichtversicherung:

Für Hersteller, Händler und einige andere Berufsgruppen gilt in Deutschland die Produkt-Haftpflicht nach §1, Abschnitt 1 Produkthaftungsgesetz, dies bedeutet:

“Wird durch ein fehlerhaftes Produkt jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit geschädigt oder eine Sache beschädigt, so haftet der Hersteller des Produkts gegenüber dem Geschädigten für den entstandenen Schaden.”

Wer benötigt eine Produkt-Haftpflichtversicherung:

Sollte eine der nachfolgend genannten Tätigkeiten auf Sie zutreffen, ist die Produkt-Haftpflichtversicherung ein elementarer Teil der Absicherung Ihres Unternehmens:

  • Quasihersteller (Ihr Logo auf dem Produkt eines anderen Herstellers)
  • Importeur
  • Hersteller von Teil- und Endprodukten
  • Händler und Zwischenhändler
  • Online-Shop Betreiber
  • Gastronomie (im Sinne des Produkthaftungsgesetz, sind Speisen und Getränke eines Restaurants Produkt anzusehen, somit sind Gastronomie Betriebe auch Hersteller).

Die Produkt-Haftpflichtversicherung sicher Sie gegen Schadenersatzansprüche ab, die im Zusammenhang mit Produkten entstehen, die für die Weiterverarbeitung gedacht sind. Trifft eine der folgenden Punkte auf dein Unternehmen und deren Produkte zu, ist es empfehlenswert sich über die Produkt-Haftpflichtversicherung abzusichern:

  • Die Produkte sind keine Endprodukte, sondern werden weiterverarbeitet.
  • Die Produkte werden von anderen Unternehmen mit weiteren Produkten vermischt, verbunden, eingebaut oder anders verarbeitet.
  • Verleih oder Verkauf von Maschinen die zur Herstellung oder Verarbeitung anderer Produkte genutzt werden.
  • Import von Ware/Produkten aus nicht EU-Ländern.

Wann leistet die Produkt-Haftpflichtversicherung

Die Produkt-Haftpflicht haftet in der Regel bei Schäden die im Zusammenhang mit dem verkauft oder Herstellung der Produkten Ihres Unternehmens entstehen:

Versicherte Schadenskategorien:

  • Personenschäden (z. B. gesundheitliche Folgen deines Fehlerhaften Produkts)
  • Sachschäden (z. B. Beschädigung an Dingen durch fehlende Eigenschaft deines Produkts)
  • Vermögensfolgeschäden durch vorangegangenen Personen- oder Sachschäden (= unechte Vermögensschäden)