Inhaltsversicherung

Inhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung schützt Büroeinrichtung, Warenlager und andere Betriebsgegenstände vor Diebstahl, Beschädigung und den damit verbundenen Kosten. Ohne diese Versicherung müssen Sie im Schadensfall selbst für die entstandenen Kosten aufkommen.

Wer benötigt eine Inhaltsversicherung?

Grundsätzlich benötigen alle deutschen Unternehmen eine Inhaltsversicherung. Besonders empfehlenswert ist sie jedoch für Unternehmen mit Lagerbeständen oder hochwertigen Einrichtungsgegenständen.

Wann leistet die Inhaltsversicherung?

Eine Geschäftsinhaltsversicherung bietet Schutz gegen die gängigsten Schadensarten, die das betriebliche Inventar betreffen können.

Versicherte Schadenskategorien

  • Brand
  • Blitzschläge und Explosionen
  • Einbruch, Diebstahl, Raub, Vandalismus
  • Wasserschäden
  • Sturmschäden, Hagelschäden
  • weitere Elementarschäden (z.B. Lawinen, Erdrutsche, Überschwemmung)

Inhaltsversicherung Was ist versichert?

Eine Inhaltsversicherung übernimmt die Kosten für Schäden an beweglichen, betriebsnotwendigen Unternehmenseinrichtungen. Dazu gehören technische und kaufmännische Einrichtungen sowie gelagerte Waren:

  • Technische Einrichtung: alle Maschinen und Geräte, die ein Gewerbe für seine Tätigkeit benötigt
  • Kaufmännische Einrichtung: Einrichtung, wie etwa Schreibtische und Büromöbel
  • Fremdes Eigentum: das dem Betrieb beispielsweise von Kunden zur Verfügung gestellt wurde und Arbeitsmaterialien von Angestellten sind im Versicherungsschutz mit inbegriffen.

Wie hoch sollte die Deckungssumme meiner Inhaltsversicherung sein?

Die Deckungssumme ist die maximale Schadenshöhe, die ein Versicherer im Falle eines Schadens auszahlt. Bei einer Inhaltsversicherung sollte die Deckungssumme idealerweise so gewählt werden, dass sie den Neuwert aller versicherten Geräte und Lagerbestände sowie die Kosten für eventuelle Umbauten abdecken kann. Da sich der Wert im Laufe der Zeit ändern kann, wird empfohlen, die Deckungssumme mindestens um 10 % über den kalkulierten maximalen Schadenswert anzusetzen.