Transportversicherung

Transportversicherung

Die Transportversicherung umfasst verschiedene Versicherungsmodelle, die auf unterschiedliche Branchen und Bedürfnisse zugeschnitten sind. Allen gemeinsam ist jedoch der Schutz von Transportgütern und Waren vor Schäden, die während des Transports und der Zwischenlagerung auftreten können.

Die Transportversicherung kann aktuell nicht selbst berechnet werden, gerne können Sie uns hierzu über den Bereich Kontakt eine Anfrage senden.

Wer benötigt eine Transportversicherung?

Insbesondere Unternehmen, die regelmäßig wertvolle Waren transportieren, profitieren von diesem Schutz. Die Kosten, die bei einem Schadensfall für das Unternehmen entstehen können, sind erheblich und können ohne passende Absicherung schnell existenzbedrohend werden. Bei Unfällen, witterungsbedingten Schäden oder Diebstahl übernimmt die Transportversicherung die Kosten und schützt somit das Unternehmen vor finanziellen Verlusten.

Wann leistet die Transportversicherung?

Eine Transportversicherung deckt die Kosten für Schäden ab, die bei folgenden Ereignissen entstehen:

  • Verkehrsunfälle,
  • Einbruch, Diebstahl oder Raub der transportierten Ware,
  • Schäden, die beim Verladen auftreten,
  • Brand, Unwetter,
  • andere Naturereignisse.

Der Versicherungsschutz einer Transportversicherung gilt nicht nur für Transporte mit Vans oder LKWs, sondern umfasst auch Luft- und Schiffsfracht.

Welche Arten von Transportversicherungen gibt es?

  • Werkverkehrsversicherung: Sichert den Transport eigener Waren mit dem eigenen Kraftfahrzeug ab.
  • Warentransportversicherung: Sichert die Lieferung eigener Waren durch Dritte ab.
  • Verkehrshaftungsversicherung (Güterschadenhaftpflicht): Versichert Transportdienstleister, die fremde Waren transportieren. Haftet für Schäden an Waren und Transportgütern, wenn diese sich in der Obhut des Transportdienstleisters befinden.

Ist die Transportversicherung Pflicht?

Unternehmer, die gewerbsmäßig Waren für Dritte im Inland transportieren und dafür Fahrzeuge oder LKWs mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen nutzen, sind verpflichtet, vor der Gewerbeanmeldung eine Transportversicherung abzuschließen. Diese Regelung ist im Güterkraftverkehrsgesetz verankert.